Es gibt eine Vielzahl an Gründen, die dazu führen können, dass man seine Kreditkarte kündigen möchte. Auch wenn in der Kündigung kein Grund für die Kündigung angegeben werden muss, macht es durchaus Sinn sich selbst über die Gründe bewusst zu sein. Denn diese Gründe sind ein guter Ratgeber für die nächste Kreditkartenwahl. Die gängigsten Gründe, die zur einer Kündigung der Kreditkarte führen sind hier aufgelistet:
Auch wenn die Kündigung einer Kreditkarte kein großer Aufwand ist, macht es Sinn sich an folgenden Punkten zu orientieren, damit nichts übersehen oder vergessen wird.
Der erste wichtige Punkt um die Kreditkarte zu kündigen, ist sich über die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist sicher zu sein.
Bei den meisten Kreditkarten beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate beginnend mit dem Datum der Antragstellung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde.
Bei den meisten Kreditkarten Verträgen ist die Kündigungsfrist 3 Monate. Je nach Kreditkartenanbieter und Vertrag kann sich die Kündigungsfrist auf unterschiedliche Zeitpunkte wie zum Beispiel aufs Jahres- oder Quartalsende beziehen. Hier ist es ratsam diese Information im Vertrag noch einmal nachzulesen, oft befindet sich dieses Detail im Kleingedruckten.
In der Regel bezahlt der Kreditkarteninhaber die anfallende Jahresgebühr im Voraus. Sollte der Kreditkarteninhaber die Kreditkarte vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, was in der Regel möglich ist, hängt es vom Kreditkartenanbieter und dem Vertrag ab, ob die Jahresgebühr anteilig zurückgezahlt wird.
Grundsätzlich ist es zu empfehlen sich vor dem Vertragsabschluss die Kündigungsfristen anzugucken und sich eine Erinnerung in den Kalender einzutragen.
Ein weiterer relevanter Punkt der zu überprüfen ist, ist an wen die Kündigung gerichtet werden muss. In der Regel wird der Bank bzw. dem Kreditkartenaussteller gekündigt. Der Kreditkartenaussteller ist normalerweise nicht die Kreditkartengesellschaft (zum Beispiel VISA oder MasterCard). Kreditkartengesellschaften stellen keine Kreditkarten aus, sondern bieten bloß die Zahlungstechnologien an. Ausnahmen bilden einige Unternehmen, die gleichzeitig Kreditkartengesellschaft und Kreditkartenaussteller sind, wie Beispielsweise die American Express.
Die Kündigung wird an den Kreditkartenanbieter geschickt, mit denen man einen Vertrag hat und der einem die Karte ausgestellt hat. Ist man sich hier unsicher, ist es ratsam in den Vertragsunterlagen nachzulesen, wer die Kreditkarte ausgestellt hat.
Ein Kreditkartenvertrag muss immer in schriftlicher Form gekündigt werden. Nicht zulässig ist eine Kündigung per Fax oder E-Mail. Das Kündigungsschreiben selbst ist nicht sehr umfangreich. Allerdings müssen ein paar wesentliche Informationen drinstehen:
In dem Kündigungsschreiben braucht kein Grund für die Kündigung angegeben zu werden. Um sicher zu stellen, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Kreditkarteninstitut eingeht, ist dieses per Einschreiben zu verschicken.
Die Kreditkarte muss in jedem Fall zum Zeitpunkt der Kündigung unbrauchbar gemacht werden. Hierfür wird die Karte zerschnitten, so dass der Magnetstreifen nicht mehr zu benutzen ist. Die zerschnittene Kreditkarte wird zusammen mit dem Kündigungsschreiben verschickt. So weiß das Kreditkarteninstitut, dass die Kreditkarte nicht weiter im Gebrauch ist. Alternativ kann man in dem Kündigungsschreiben auch auf die eigene Vernichtung der Kreditkarte hinweisen. Das ist in der Regel ausreichend.
Zunächst ist es wichtig, dass die Kreditkartenkündigung von dem Kreditinstitut bestätigt worden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es ratsam beim jeweiligen Kreditinstitut zeitnah nachzufragen, ob die Kündigung eingegangen ist.
Außerdem sollte die gekündigte Kreditkarte nach der Kündigung auf keinen Fall weiter benutzt werden. Falls die Kreditkarte nicht schon zerschnitten mit dem Kündigungsschreiben an das Kreditinstitut verschickt worden ist, sollte sie spätestens jetzt unbrauchbar gemacht werden.
In dem Fall, dass die Kreditkarte über ein eigenes Kreditkartenkonto läuft, sollte dieses unbedingt ausgeglichen werden. Um eventuelle offene Rechnungen, noch zu begleichende Zahlungen sowie vorhandenes Guthaben sollte sich schnellst möglichst gekümmert werden. Darüber hinaus lohnt es sich, zu kontrollieren, ob die anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr vollzogen wurde, wenn diese einem zustand.
Meistens sind die Gründe für die Kündigung einer Kreditkarte ein guter Hinweis dafür, was man bei der neuen Kreditkarte braucht. In dem Angebotsspektrum von Prepaid-Kreditkarten, kostenlosen Kreditkarten, Kreditkarten ohne Girokonto bis hin zu Kreditkarten mit bestimmten Zusatzleistungen wie zum Beispiel die Kreditkarte mit Tankrabatt lässt sich kaum der Überblick behalten.
Grundsätzlich macht es Sinn in der unzähligen Auswahl an Kreditkarten einen Kreditkartenvergleich durchzuführen. Auf Kreditkarten360 können Sie auf einen Blick sehen, welche Kreditkarte die beste für Ihre Bedürfnisse ist.